UNSERE VERPFLICHTUNG ZUM SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN: „INFORMIERTE PERSONEN UND GESCHÜTZTE DATEN“
Die Geschäftsführung von FCAV ONLINE S.L. (nachfolgend „Verantwortlicher“) übernimmt die volle Verantwortung und Verpflichtung für die Erstellung, Umsetzung und Aufrechterhaltung dieser Datenschutzrichtlinie. Sie gewährleistet die kontinuierliche Verbesserung des Datenschutzes mit dem Ziel, höchste Qualität in Bezug auf die Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Wiederholung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. EU L 119/1 vom 4. Mai 2016) sowie der spanischen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten (Organgesetz, sektorspezifische Rechtsvorschriften und deren Durchführungsbestimmungen) zu erreichen.
Die Datenschutzrichtlinie von FCAV ONLINE S.L. Die Richtlinie basiert auf dem Grundsatz der proaktiven Verantwortung. Demnach ist der Verantwortliche für die Einhaltung der für diese Richtlinie geltenden regulatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen verantwortlich und kann dies den zuständigen Kontrollbehörden nachweisen.
In diesem Zusammenhang befolgt der Verantwortliche die folgenden Grundsätze, die allen seinen Mitarbeitern bei der Verarbeitung personenbezogener Daten als Leitfaden und Rahmen dienen sollen:
1. Gestaltung des Datenschutzes: Der Verantwortliche setzt sowohl bei der Festlegung der Mittel zur Verarbeitung als auch zum Zeitpunkt der Verarbeitung selbst geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, wie z. B. Pseudonymisierung, um Datenschutzgrundsätze wie Datenminimierung wirksam anzuwenden und die erforderlichen Garantien in die Verarbeitung zu integrieren. lang="EN-US">
2. Standardmäßige Datenschutzvorgaben: Der Verantwortliche trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten standardmäßig nur verarbeitet werden, wenn dies für den jeweiligen Verarbeitungszweck erforderlich ist.
3. Datenschutz während der gesamten Lebensdauer der Informationen: Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten gelten während des gesamten Lebenszyklus der Informationen.
4. Rechtmäßigkeit, Loyalität und Transparenz: Personenbezogene Daten werden gegenüber der betroffenen Person rechtmäßig, loyal und transparent behandelt.
5. Zweckbindung: Personenbezogene Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben und nicht in einer mit diesen Zwecken unvereinbaren Weise weiterverarbeitet werden.
6. Datenminimierung: Personenbezogene Daten müssen für die Zwecke ihrer Verarbeitung angemessen, erheblich und auf das für sie erforderliche Maß beschränkt sein.
7. Richtigkeit: Personenbezogene Daten müssen richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein. Es müssen alle angemessenen Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden.
8. Begrenzung der Speicherdauer: Personenbezogene Daten werden in einer Form gespeichert, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke der Verarbeitung erforderlich ist.
9. Integrität und Vertraulichkeit: Personenbezogene Daten werden so verarbeitet, dass eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet ist, einschließlich des Schutzes vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung sowie vor versehentlichem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen.
10. Information und Schulung: Ein wesentlicher Schlüssel zum Schutz personenbezogener Daten ist die Schulung und Information des mit der Datenverarbeitung befassten Personals. Während der gesamten Lebensdauer der Informationen werden alle Mitarbeiter mit Zugriff auf die Daten angemessen geschult und über ihre Pflichten zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen informiert.
Die Datenschutzrichtlinie von FCAV ONLINE S.L. wird allen Mitarbeitern des Verantwortlichen mitgeteilt und allen interessierten Parteien zur Verfügung gestellt.
Folglich betrifft diese Datenschutzrichtlinie alle Mitarbeiter des Verantwortlichen. Diese müssen sie kennen und als ihre eigenen betrachten. Jedes Mitglied ist dafür verantwortlich, sie anzuwenden und die für seine Tätigkeit geltenden Datenschutzbestimmungen zu überprüfen. Außerdem muss es die von ihm als angemessen erachteten Verbesserungsmöglichkeiten identifizieren und bereitstellen, um die Einhaltung der Bestimmungen zu optimieren.
Diese Richtlinie wird von der Geschäftsführung von FCAV ONLINE, S.L. so oft wie nötig überprüft, um jederzeit die geltenden Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten.